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Anklage nach tödlichem Gewaltverbrechen an Seniorin in Kehl

Datum: 05.12.2025

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach der Tötung einer 84 Jahre alten Seniorin im August dieses Jahres in deren Wohnhaus in Kehl gegen den zur Tatzeit 23 Jahre alten deutschen Tatverdächtigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Offenburg erhoben.

Die Anklage lautet u.a. auf Mord, Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 10. August 2025 über die unverschlossene Balkontür in das Wohnhaus der Seniorin eingedrungen zu sein, um Wertgegenstände zu stehlen. Die dabei wachgewordene Geschädigte habe der Mann mit Gegenständen bewusstlos geschlagen. Anschließend habe er sie unter schweren Gewalteinwirkungen sexuell missbraucht und erstickt. Der Angeschuldigte habe dann die Geldbörse der Getöteten an sich genommen und mit der darin befindlichen EC-Karte bis zum Folgetag verschiedene Kleinsteinkäufe in Kehl und Offenburg getätigt.

Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, weil die Getötete von dem Eindringen in ihre Wohnung überrascht wurde und ihr keine Möglichkeit blieb, dem unmittelbaren Angriff in irgendeiner Form zu begegnen. Darüber hinaus geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte sowohl habgierig und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet hat.

Der Angeschuldigte kam nach seiner Festnahme am 13. August in Untersuchungshaft. Aufgrund einer vom hinzugezogenen Sachverständigen festgestellten schweren psychischen Erkrankung ist er mittlerweile vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Das Schwurgericht des Landgerichts hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass aufgrund der psychischen Erkrankung daneben auch die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu prüfen sein wird.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.

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