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Hohes Arbeitspensum für die Sozialgerichtsbarkeit auch 2011

Datum: 14.03.2012

Kurzbeschreibung: 

Hohes Arbeitspensum für die Sozialgerichtsbarkeit auch 2011

Entscheidungen der acht Sozialgerichte sowie des Landessozialgerichts in Baden-Württemberg waren auch im Jahr 2011 stark nachgefragt. Auch wenn bei den Sozialgerichten die Eingangszahlen das Rekordjahr 2010 knapp verfehlten (37.194 Klagen in 2010 bei 36.178 Klagen in 2011), war unter Berücksichtigung der zudem eingegangenen 3.249 Eilverfahren erneut ein sehr hohes Arbeitspensum an den Gerichten zu bewältigen. Beim Landessozialgericht hingegen verlief der Trend bei den eingehenden Berufungen weiter steigend. 3.658 neu eingegangenen Berufungen 2010 standen 3.895 eingehende Berufungen 2011 gegenüber. Allerdings sank am Landessozialgericht zugleich die Zahl der neu eingegangenen Eilverfahren, so dass sich die Gesamtbelastung dort nahezu die Waage hielt.

Einen hohen Anteil aller Verfahren machen noch immer die Verfahren aus dem Bereich des SGB II („Hartz IV“) aus. „28,7% aller Klagen, die bei den Sozialgerichten erhoben worden sind, befassen sich mit Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende; bei den Eilverfahren macht dieses Rechtsgebiet beinahe 70% aller Verfahren aus“, so die Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Heike Haseloff-Grupp, in der heutigen Jahrespresse-konferenz. „Es handelt sich bei den Verfahren um Ansprüche auf existenzielle Leistungen, denen bei der Bearbeitung deshalb Vorrang eingeräumt werden muss. Diese Verfahren werden deshalb auch sehr schnell, in der Regel binnen eines Monats, erledigt.

„Äußerst erfreulich ist“, so die Präsidentin weiter, „dass die Sozialgerichte trotz der nach wie vor hohen Eingangszahlen die Bestände und damit die Zahl der unerledigten Klageverfahren im Jahr 2011 deutlich reduzieren konnten.“ 38.901 noch nicht erledigten Klagen Ende Dezember 2010 standen zum 31.12.2011 rund 1.500 Verfahren weniger, nämlich nur noch 37.458 unerledigte Klagen gegenüber. „Damit konnten wir erstmals seit vielen Jahren wieder verstärkt dem berechtigten Anliegen der Klägerinnen und Kläger, neben gutem auch zeitnahen Rechtsschutz zu erlangen, Rechnung tragen. Diese positive Entwicklung ist neben einer leistungsstarken Richterschaft sicherlich auch der seit 2009 erfolgten und dringend benötigten Personalverstärkung zu verdanken, die sich nunmehr ausbezahlt“, so das Resumeé der Präsidentin.

Neben den Verfahren aus dem SGB II stehen zahlenmäßig Rentenverfahren an oberster Stelle der eingehenden Verfahren, gefolgt von Streitigkeiten aus dem Schwerbehindertenrecht, der Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung.

In der Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg sind derzeit rund 120 Richterinnen und Richter an den acht Sozialgerichten und 45 Richterinnen und Richter am Landessozialgericht tätig.


Jutta Siefert
Richterin am Landessozialgericht

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