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Pressekonferenz 2010

Datum: 11.03.2010

Kurzbeschreibung: 

Pressekonferenz 2010

Verfahrensstand auf hohem Niveau
- Hartz IV-Entscheidungen weiterhin stark nachgefragt-


Aus Anlass ihrer Jahrespressekonferenz am 10. März 2010 konnte die Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Heike Haseloff-Grupp, im Hinblick auf die hohe Belastung der Sozialgerichte keine Entwarnung geben. „Sozialrechtlicher Rechtsschutz war auch im abgelaufenen Jahr stark nachgefragt. Verglichen mit 2008 sind im vergangenen Jahr wieder mehr Klagen bei den Sozialgerichten erhoben worden. Da zudem die Verfahren vor dem Landessozialgericht dem gegenüber auf etwa dem gleichen Niveau geblieben sind, kann nicht von einem Ende der Verfahrensflut gesprochen werden“, so die Präsidentin.


Der Sozialgerichtsbarkeit kommt zwar zugute, dass im vergangenen Jahr die Zahl der Richterstellen bei den Sozialgerichten nochmals aufgestockt worden ist und damit auch die Aufarbeitung der insgesamt rund 37.000 anhängigen Verfahren angegangen werden kann. Doch steht angesichts der nicht zuletzt infolge der Wirtschaftskrise weiter ansteigenden Zahl eingehender Verfahren, insbesondere aus dem Bereich des SGB II („Hartz IV“) zu befürchten, dass trotz der neu geschaffenen Stellen die Entlastungswirkung nur vorübergehend zu spüren sein wird. „Wenn zudem bedacht wird, dass bei den Arbeitsagenturen seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zu einem unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitbaren Anspruch auf Kostenerstattung bei Sonderbedarfen schon tausende von Anträgen eingegangen sind, wird ein gewisser Anteil davon auch als Rechtsstreit vor das Sozialgericht getragen werden“, führte Präsidentin Haseloff-Grupp weiter aus.


Den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg stehen derzeit rund 120, dem Landessozialgericht Baden-Württemberg 44 Richterplanstellen zur Verfügung. Im Jahr 2009 gingen beim Landessozialgericht insgesamt 3.684 Berufungen und 786 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (sog. Eilverfahren) neu ein. Während im Vergleich zum Jahr 2008 die Zahl der Berufungen leicht zurückging, stieg die Zahl der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz erneut an. Den Hauptanteil dieser Eilverfahren, nämlich mehr als 63%, machten dabei Anträge aus dem Bereich der Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch [SGB II], sog. „Hartz IV“) aus.


Bei allen acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg gingen 2009 insgesamt 35.336 Klagen und 3.683 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (sog. Eilverfahren) neu ein. Damit stieg im Vergleich zum Jahr 2008 die Zahl der Klagen und der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz erneut an. Den Hauptanteil der Eilverfahren, nämlich mehr als 76%, machten auch bei den Sozialgerichten Anträge aus dem Bereich „Hartz IV“ aus.

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