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Anklage zum Landgericht Offenburg nach tödlichen Schüssen an Offenburger Schule
Datum: 09.02.2024
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach dem tödlichen Schusswaffengebrauch an einer Offenburger Schule im November vergangenen Jahres gegen den 15jährigen Tatverdächtigen Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Offenburg erhoben.
Die Anklage lautet nach dem nunmehr vorliegenden Ergebnis der Ermittlungen unter anderem auf Mord in Tateinheit mit versuchtem Mord in mehreren Fällen. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich am 09.11.2023 mit einer geladenen Pistole der Marke Beretta, Kaliber 7,65 mm, weiteren 41 Schuss Munition sowie einem selbstgebauten Brandsatz (sogenannter „Molotow-Cocktail“) in die von ihm besuchte Schule begeben und einen ebenfalls 15jährigen Mitschüler vorsätzlich erschossen zu haben. Die Waffe und die Munition stammten nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen aus dem elterlichen Haushalt. Weiter habe der Angeschuldigte zunächst im Klassenraum in Anwesenheit der Mitschüler und danach nochmals im Treppenhaus der Schule versucht den Brandsatz zu zünden, was jedoch misslungen sei.
Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen insbesondere die Mordmerkmale der Heimtücke sowie der versuchten Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln als verwirklicht an. Die Annahme der Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke beruht dabei insbesondere darauf, dass sich der getötete Mitschüler im Moment der Tat keines Angriffs versehen habe. Die Annahme einer Tatbegehung mit gemeingefährlichen Mitteln beruht insbesondere auf der geplanten Verwendung des Brandsatzes, der im Falle seiner Zündung ebenfalls zur Tötung von Personen geeignet gewesen wäre.
Weitere Auskünfte zum Inhalt der Anklageschrift können im Hinblick auf das jugendliche Alter der Beteiligten nicht erteilt werden.
Die Jugendkammer des Landgerichts hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Eine mögliche Hauptverhandlung gegen den jugendlichen Angeschuldigten wird entsprechend den Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, eine Jugendstrafe, deren Dauer nach dem Jugendgerichtsgesetz für jugendliche Straftäter zwischen 6 Monaten und 10 Jahren betragen kann. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.