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Staatsanwaltschaft Offenburg legt Arbeitsbilanz 

für das Jahr 2021 vor

·       Erneuter Anstieg der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter

·       Weniger Verfahren wegen Diebstahls 

·       Starker Anstieg der Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornographie

1. Eingänge

Im Jahr 2021 wurden bei der Staatsanwaltschaft Offenburg 21.514 Ermittlungsverfahren (Vorjahr: 20.656) gegen 23.620 bekannte Täter geführt. Hinzu kamen 9.721 Ermittlungsverfahren (Vorjahr: 10.585) gegen unbekannte Täter. Die Zahl der Verfahren gegen bekannte Straftäter nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 858 oder 4,2 % zu. Im 5-Jahres-Vergleich seit 2017 nahm die Zahl der bei der Staatsanwaltschaft Offenburg eingegangenen Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter um 10 % zu.

Jahr  Verfahren gegen bekannte Straftäter  Verfahren gegen unbekannte Strafstäter  insgesamt 
2017 19.522 11.595 31.117
2018 20.339 11.487 31.826
2019 20.329 11.477 31.806
2020 20.656 10.585 31.241
2021 21.514 9.721 31.235


Die meisten Verfahren gegen bekannte Straftäter entfielen im Jahr 2021 auf

·    Betrug und Untreue mit 4.478 Verfahren
(Anteil an der Gesamtzahl der Verfahren gegen bekannte Straftäter: 21 %),

·    Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, insbes. unerlaubte Einreise, mit 3.364 Verfahren
(Anteil an der Gesamtzahl der Verfahren gegen bekannte Straftäter: 15,6 %),

·    Verkehrsstraftaten mit 3.326 Verfahren
(Anteil an der Gesamtzahl der Verfahren gegen bekannte Straftäter: 15,5 %),

·    Betäubungsmitteldelikte mit 1.823 Verfahren
(Anteil an der Gesamtzahl der Verfahren gegen bekannte Straftäter: 8,5 %),

·    Diebstahl und Unterschlagung mit 1.775 Verfahren
(Anteil an der Gesamtzahl der Verfahren gegen bekannte Straftäter: 8,3 %),

·    vorsätzliche Körperverletzung mit 1.510 Verfahren (Anteil an der Gesamtzahl der Verfahren gegen bekannte Straftäter: 7 %).

Im 5-Jahres-Vergleich entwickelten sich die vorgenannten Deliktsbereiche für Verfahren gegen bekannte Straftäter im Einzelnen wie folgt:

Betrug und Untreue:

·    2017: 3.949

·    2018: 3.735

·    2019: 3.960

·    2020: 4.126 

·    2021: 4.478 (gegenüber Vorjahr: plus 8,5 %)


Verkehrsstraftaten:

·    2017: 3.327 

·    2018: 3.444

·    2019: 3.575 

·    2020: 3.257 

·    2021: 3.326 (gegenüber Vorjahr: plus 2 %)


Diebstahl und Unterschlagung:

·    2017: 2.359 

·    2018: 2.619

·    2019: 2.345 

·    2020: 1.954 

·    2021: 1.775 (gegenüber Vorjahr: minus 9,2 %)


Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz:

·    2017: 2.877 

·    2018: 2.452

·    2019: 2.145 

·    2020: 3.309 

·    2021: 3.364 (gegenüber Vorjahr: plus 1,7 %)


Vorsätzliche Körperverletzung:

·    2017: 1.751 

·    2018: 1.790

·    2019: 1.771

·    2020: 1.520 

·    2021: 1.510 (gegenüber Vorjahr: minus 0,7 %)


Betäubungsmitteldelikte:

·    2017: 1.197 

·    2018: 1.777

·    2019: 2.034

·    2020: 1.812 

·    2021: 1.823 (gegenüber Vorjahr: plus 0,6 %)

Ferner waren im Jahr 2021 folgende Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter anhängig:

·    221 Verfahren wegen Sexualstraftaten (Vorjahr: 212),

·    355 Verfahren wegen Verbreitung und Besitzes von pornographischen, insbesondere kinderpornographischen Schriften und Bildern (Vorjahr: 159),

·    45 Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern (Vorjahr: 16),

·    166 Verfahren wegen politischer Strafsachen (Vorjahr: 101),

·    17 Verfahren wegen (versuchter) Tötungsdelikte (Vorjahr: 12).

2. Erledigungen

Im Jahr 2021 wurden 21.094 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter erledigt, und zwar 3.642 Verfahren (= 17,26 % der erledigten Verfahren) durch Anklage oder Strafbefehlsantrag zu den verschiedenen Strafgerichten im Landgerichtsbezirk Offenburg und 17.452 Verfahren (= 83,74 % der erledigten Verfahren) durch andere Arten der Erledigung. 

Die Zahl der offenen Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter stieg binnen Jahresfrist um 20 % von 2.093 auf 2.513.

Im 5-Jahres-Vergleich seit 2017 entwickelte sich die Zahl der bei der Staatsanwaltschaft Offenburg erledigten Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter wie folgt:

Jahr  Verfahren gegen bekannte Straftäter  Erledigungen 
2017 19.522 19.495
2018 20.339 20.240
2019 20.329 20.130
2020 20.656 21.147
2021 21.514 21.094


Die durchschnittliche Dauer eines Ermittlungsverfahrens vom Eingang bei der Staatsanwaltschaft bis zum Abschluss betrug 1,2 Monate.

a.) Anklagen und Strafbefehle

Im Jahr 2021 schloss die Staatsanwaltschaft 3.642 Verfahren (= 17 %) (Vorjahr: 4.114) mit öffentlicher Klage (= Anklagen, vereinfachtes Jugendverfahren und Strafbefehlsanträge) ab, wobei 756 Verfahren (Vorjahr: 665) Anklage erhoben oder ein vereinfachtes Jugendverfahren beantragt und in 2.894 Verfahren (Vorjahr: 3.442) Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt wurde. Von den Strafbefehlen wurden rd. 65 % ohne Hauptverhandlung rechtskräftig, weil kein Einspruch eingelegt wurde.

Die Anklagen bzw. Strafbefehlsanträge verteilten sich auf die einzelnen Strafgerichte im Landgerichtbezirk Offenburg wie folgt:

·    Schwurgericht beim Landgericht Offenburg: 2 Anklagen (Vorjahr: 1),

·    Große Strafkammer beim Landgericht Offenburg (Straferwartung über 4 Jahre): 13 Anklagen (Vorjahr: 24),

·    Antrag im Sicherungsverfahren zum Landgericht: 10 (Vorjahr: 7)

·    Große Jugendkammer beim Landgericht Offenburg: 8 Anklagen (Vorjahr: 13),

·    Schöffengericht beim Amtsgericht Offenburg (Straferwartung bis 4 Jahre): 120 Anklagen (Vorjahr: 116),

·    Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Offenburg: 48 Anklagen (Vorjahr: 79),

·    Strafrichter bei den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk (Straferwartung bis 2 Jahre): 294 Anklagen (Vorjahr: 307),

·    Strafrichter bei den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk: 2.894 Strafbefehlsanträge (Vorjahr: 3.442; mit maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung,

·    Jugendrichter bei den Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk: 261 (Vorjahr: 216) Anklagen und Anträge auf vereinfachtes Jugendverfahren zum Jugendrichter.

Die Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaft nahmen bei den verschiedenen Gerichten 3.129 Stunden Sitzungsdienst wahr (Vorjahr: 3.040; plus 3 %).

b.) sonstige Erledigungsarten:

Die 17.454 (= 83 %) nicht durch Anklage oder Strafbefehlsantrag abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter wurden unter anderem wie folgt erledigt:

·    Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlenden Tatnachweises aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen: 6.398 (= 27 % aller Erledigungen),

·    Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit: 1.832 (= 8,7 % aller Erledigungen),

·    Einstellung gemäß § 153a Abs. 1 StPO gegen Auflagen: 650 ( = 3,1 % aller Erledigungen),
- davon gegen Geldauflage: 389 (= 1,8 % aller Erledigungen),
- davon gegen Täter-Opfer-Ausgleich: 239 ( = 1,1 % aller Erledigungen),

·    Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO wegen unwesentlicher Nebenstraftat: 1.117 (= 4,7 % aller Erledigungen),

·    Einstellung mit Abgabe an die Bußgeldbehörde, insbesondere in Verkehrsstrafsachen: 1.731 (= 7,3 % aller Erledigungen; rd. 52 % aller Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsstraftaten),

·    Einstellung wegen unbekannten Aufenthalts gem. § 154f StPO: 1.410 (= 6 % aller Erledigungen).

3. Strafvollstreckung

Bei der Vollstreckungsabteilung, in der 15 der 61 Bediensteten der Staatsanwaltschaft Offenburg tätig waren, gingen im Jahr 2021 insgesamt 2.895 (Vorjahr: 3.463) Vollstreckungsverfahren gegen erwachsene Verurteilte neu ein. Davon entfielen

·    315 Verfahren (Vorjahr: 335) auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen. Das waren 11 % der neu zu vollstreckenden Strafen. In 59 Verfahren (Vorjahr: 74) wurden Freiheitsstrafen ohne Bewährung neu vollstreckt; das waren 19 % der neu zu vollstreckenden Freiheitsstrafen bzw. 2 % aller neu zu vollstreckenden Strafen;

·    20 Verfahren (Vorjahr: 16) auf die Vollstreckung von Maßregeln der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus;

·    2.560 Verfahren (Vorjahr: 3.112) auf die Vollstreckung von Geldstrafen; das waren 88 % der neu zu vollstreckenden Strafen. Dabei wurde dem Antrag von 135 (Vorjahr: 119) zu Geldstrafen Verurteilten entsprochen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten, die Ersatzfreiheitsstrafe aber durch gemeinnützige Arbeit abwenden wollten (Programm „Schwitzen statt Sitzen“). Hierdurch wurden 5.023 (Vorjahr: 4.126) Hafttage und pro Hafttag rd. 105 € an Haftkosten (= 527.415 €) erspart.

4. Jugendkriminalität

Die Ermittlungsarbeit in Jugendstrafsachen wurde bei der Staatsanwaltschaft Offenburg im Jahr 2021 ganz überwiegend durch drei Jugendstaatsanwälte im Haus des Jugendrechts erledigt. Dort arbeiten die Jugenddezernenten der Staatsanwaltschaft, die Jugendsachbearbeiter der Polizei und die Vertreter der Jugendhilfe in Strafsachen, die beim Jugendamt des Landratsamts Ortenaukreis angesiedelt ist, Tür an Tür in einem Gebäude zusammen. Aufgabe der Jugendhilfe in Strafsachen ist es, die Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichte bei der Ermittlung der persönlichen und familiären Verhältnisse des Täters zu unterstützen und die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen. 

Das Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende richtet sich nach den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes, das insbesondere hinsichtlich der Rechtsfolgen und des Verfahrensablaufes von den Vorschriften des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung abweicht, die für Erwachsene gelten. Das Jugendstrafverfahren ist in erster Linie von pädagogischen Gesichtspunkten geprägt und soll auf den Täter erzieherisch einwirken. So gibt es andere und mehr Sanktionsmöglichkeiten als im Erwachsenenstrafrecht. Die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Jugendstrafe gegenüber 15 Jahren Freiheitsstrafe bzw. lebenslanger Freiheitsstrafe bei Erwachsenen. Bei Jugendlichen soll die Anordnung von Untersuchungshaft die Ausnahme sein. Die Verhandlungen gegen Jugendliche sind nicht öffentlich. Jugendstrafen werden in besonderen Jugendstrafanstalten vollstreckt.

Im Jahr 2021 gingen in den drei Jugenddezernaten gegen Jugendliche (Beschuldigte, die zur Tatzeit zwischen 14 und 17 Jahre alt sind), Heranwachsende (Beschuldigte, die zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt sind) und Strafunmündige (Täter unter 14 Jahren) 2.657 Ermittlungsverfahren neu ein gegenüber 2.557 im Vorjahr. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 100 Verfahren oder 4 %. Der Anteil der Jugendstrafsachen in den drei Jugenddezernaten an der Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Straftäter belief sich im Jahr 2021 auf 12,4 %. (Vorjahr: ebenfalls 12,4%).

Im Einzelnen entfielen auf

·    Betrug und Untreue: 570 Verfahren (= rd. 21 % der Verfahren in den Jugenddezernaten) (Vorjahr: 456; plus 25 %)

·    Betäubungsmitteldelikte: 535 Verfahren (= rd. 20 % der Verfahren in den Jugenddezernaten) (Vorjahr: 490; plus 9 %)

·    Verkehrsstraftaten: 387 Verfahren (= rd. 15 % der Verfahren in den Jugenddezernaten) (Vorjahr: 375, plus 3 %)

·    Diebstahlstaten bzw. Unterschlagungen: 329 Verfahren (= rd. 12 % der Verfahren in den Jugenddezernaten) (Vorjahr: 414; minus 21 %)

·    Körperverletzungsdelikte: 196 Verfahren (= rd. 7 % der Verfahren in den Jugenddezernaten) (Vorjahr: 210; minus 7 %)

·    Straftaten von Kindern (Strafunmündige unter 14 Jahren): 168 Verfahren (= rd. 6 % der Verfahren in den Jugenddezernaten) (Vorjahr: 185; minus 9 %).

Jugendstrafverfahren werden mit besonderer Beschleunigung bearbeitet, da die staatliche Reaktion aus erzieherischen Gründen der Tat zeitnah folgen soll. Bei der Staatsanwaltschaft Offenburg dauerte im Jahr 2021 ein solches Verfahren vom Eingang bis zur Erledigung durchschnittlich nur drei Wochen.

Rund 12 % der Verfahren endeten vor den Jugendgerichten (Jugendrichter bei den Amtsgerichten, Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Offenburg, Große Jugendkammer beim Landgericht Offenburg). In rund 14 % der Fälle wurden Auflagen und Weisungen nach § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz durch die Staatsanwaltschaft ohne Einschaltung der Gerichte verhängt (z. B. gemeinnützige Arbeit; Antiaggressionstraining; verkehrserzieherische Kurse; Täter-Opfer-Ausgleich). In rund 17 % der Fälle wurden die Verfahren nach § 45 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz durch die Staatsanwaltschaft ohne Einschaltung der Gerichte und ohne weitere Auflagen und Weisungen eingestellt.

5. Sonstiges

Die Arbeit wurde von insgesamt 61 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ermittlungsabteilungen sowie im Vollstreckungs- und Verwaltungsbereich bewältigt, darunter 21,25 Staatsanwälte und Amtsanwälte (19,25 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zwei Amtsanwälte). Im statistischen Durchschnitt hatte im Jahr 2021 jeder der Staats- und Amtsanwälte 1.012 (Vorjahr: 984) Verfahren gegen bekannte Straftäter zu bearbeiten.

Im Rahmen von Einstellungen nach § 153a Abs. 1 StPO nahm die Staatsanwaltschaft Offenburg im Jahr 2021 Bußgeldzuweisungen in Höhe von rd. 134.000 Euro (Vorjahr: rd. 278.000 Euro) vor. Davon gingen rd. 24.000 Euro (Vorjahr: 151.600 Euro) an die Staatskasse und die restlichen rd. 110.000 Euro (Vorjahr: 126.400 Euro) an justiznahe Einrichtungen und sonstige gemeinnützige Organisationen.

Insgesamt leisteten die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft Offenburg im Jahr 2021 trotz gestiegener Belastung eine qualitativ wie quantitativ hervorragende Arbeit. Sie trugen durch ihr Engagement dazu bei, dass die Staatsanwaltschaft ihren Auftrag erfüllen konnte, eine konsequente Strafverfolgung zu betreiben und den Rechtsfrieden sichern zu helfen.

Auch im Jahr 2021 war die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft Offenburg mit den verschiedenen Polizeidienststellen - mit dem Polizeipräsidium Offenburg; mit der Bundespolizeiinspektion Offenburg; mit dem Gemeinsamen Zentrum der deutsch-französischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl - gut und vertrauensvoll, wofür den engagiert arbeitenden Polizeibeamtinnen und -beamten ein herzlicher Dank gebührt.

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