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Bei der Staatsanwaltschaft Offenburg arbeiten derzeit 75 Beschäftigte, davon 25 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 4 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, 3 Rechtspflegerinnen und ein Rechtspfleger, 2 Wachtmeister sowie 41 Personen im Geschäftsstellen- und Registraturbereich. Der Frauenanteil im staatsanwaltlichen Dienst beträgt gut 53 Prozent.
Nachdem die Verfahrenseingänge im Jahr 2024 zu 2023 leicht rückläufig waren, erreichten sie letztes Jahr ein Dreijahreshoch.
I. Statistik
Der Landgerichtsbezirk Offenburg erstreckt sich über den Ortenaukreis mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Achern (Landgerichtsbezirk
Baden-Baden) und Ettenheim (Landgerichtsbezirk Freiburg). Hier gingen im Jahr 2025 knapp über 26.000 Verfahren gegen bekannte
Beschuldigte ein, während es im Jahr zuvor 25.319 und im Jahr 2023 insgesamt 25.697 waren. Im Jahr 2026 deutet sich bereits jetzt eine
nochmalige deutliche Verfahrenssteigerung an. So haben wir im ersten Jahresdrittel bislang (Stand: April 2026) bereits rund 10.400
Verfahrenseingänge, was hochgerechnet einen Jahreseingang von über 30.000 bedeuten würde. Der Anteil der
Tatverdächtigen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den im Jahr 2025 zu bearbeitenden nichtausländerrechtlichen Verfahren
betrug ca. 41 % (2024: 43 %).
Nach Abschluss der Ermittlungen wurden im Jahr 2025 gegen etwas mehr als 3.900 Beschuldigte Anklagen und Strafbefehle aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts auf verfolgbare Straftaten zu den Gerichten erhoben bzw. beantragt. Die Verfahren gegen 842 Beschuldigte wurden im Jahr 2025 gegen Auflagen eingestellt. Gegen 2.641 Beschuldigte wurden die Verfahren wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt. Hierbei handelte es sich um ganz geringfügige Erstverstöße, z. B. im Bereich der Schwarzfahrten oder Diebstähle mit einem einstelligen Schaden und beim Besitz von Kleinstmengen von Betäubungsmitteln. In 2.955 Verfahren wurde von der Strafverfolgung nach § 154b StPO abgesehen. Das entspricht einem Anteil von 12,9 % der Verfahrenseinstellungen und betrifft fast ausschließlich Verfahren im Zusammenhang mit aufenthaltsgesetzlichen Verstößen, in denen die Beschuldigten von der Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen aufgegriffen und in der Folge des Landes verwiesen wurden (Abschiebung, Zurückschiebung bzw. Zurückweisung). Alle übrigen Verfahren wurden mangels Tatnachweises eingestellt, auf den Privatklageweg verwiesen oder die Beschuldigten wurden wegen unbekannten Aufenthalts zur Fahndung ausgeschrieben. Weitere Verfahren wurden an andere Staatsanwaltschaften oder an die Bußgeldbehörden zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten abgegeben.
II. Deliktsbereiche
Die einzelnen Deliktsbereiche entwickelten sich unterschiedlich:
Im Jahr 2025 wurden zwei vollendete vorsätzliche Tötungsdelikte zum Schwurgericht angeklagt, verhandelt und verurteilt. Hierbei handelt es sich zum einen um den tödlichen Angriff auf eine Psychologin in der Offenburger Innenstadt am 11. Februar 2025 und zum anderen um das tödliche Gewaltverbrechen an einer 84 Jahre alten Seniorin im August 2025 in deren Wohnhaus in Kehl. Beide Verfahren sind mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen.
Sachverhalte, in denen der Verdacht eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts geprüft worden sind, traten signifikant gehäuft auf. Während im Jahr 2024 elf Verfahren anhängig wurden, waren es im Jahr 2025 dreiundzwanzig Verfahren. Hierbei handelte es sich häufig um mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzungen untereinander bekannter Personen.
Im Fall der Auseinandersetzung auf dem Parkplatz eines ehemaligen Supermarkts in Offenburg im März letzten Jahres sind zwei Angeklagte mittlerweile rechtskräftig verurteilt worden: Einer der beiden zu einer mehrjährigen Jugendstrafe, ein weiterer zu einer hohen Geldstrafe.
Zur Entwicklung der Betäubungsmittelverfahren kann Folgendes festgestellt werden: Die Verfahren sind von 2023 mit 1.644 auf 1.092 im Jahr 2024 gesunken. Im Jahr 2025 stiegen die Zahlen allerdings wieder leicht an auf insgesamt 1.145 Verfahren. Diese Zahl setzt sich zusammen aus 562 Verfahren wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und 583 Verfahren wegen Straftaten nach dem Medizin- und Konsumcannabisgesetz, die seit der Teillegalisierung von Cannabis nun zum ersten Mal statistisch gesondert ausgewiesen werden.
Besonders angestiegen seit der Teillegalisierung sind die Verbrechenstatbestände im Zusammenhang mit Einfuhr und Handel von Cannabis in großen Mengen.
Anders sieht die Entwicklung im Bereich der Jugendkriminalität aus. Hier waren es 2024 179 Verfahren im BtM-Bereich (ohne gesonderte Ausweisung der Cannabisdelikte) im Vergleich zu nur noch insgesamt 114 Verfahren im Jahr 2025 (50 Verfahren wegen Straftaten nach dem BtmG und 64 nach dem Medizin- bzw. Konsumcannabisgesetz).
Die Verkehrsdelikte sind im Jahr 2025 auf knapp 4.000 Verfahren weiter angestiegen. Hierunter fallen überwiegend Pflichtversicherungsverstöße, Unfallfluchten, verschuldete Unfälle mit Personenschäden und Alkoholfahrten, aber auch einzelne illegale Straßenrennen. Weiter gehören hierzu die schweren Verkehrsunfälle, die in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit erregten. Hier fielen im vergangenen Jahr vermehrt Unfälle auf, die im Zusammenhang mit pflichtwidriger Handynutzung standen. Weiter gab es mit 13 im Bezirk auch eine höhere Zahl an Verkehrstoten.
Der Anteil an Straftaten gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ist weiter angestiegen. Im Jahr 2023 waren es 5.855 Verfahren, 2024: 6.488 und im vergangen Jahr 6.949. Das liegt am Grenzverkehr, hohen Flüchtlingsströmen und vor allem an den verstärkten Kontrollen. Diese führen auch zur Entdeckung anderer Delikte (z.B. Betäubungsmittel und Waffen). Es kommt auch häufig zu Mehrfachzurückweisungen derselben Person, die ihre Einreiseversuche wiederholen – sogar am selben Tag. Im ersten Jahresdrittel 2026 liegen bereits 3.000 Verfahren vor.
Die Tendenz bei den vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten im Bezirk ist seit letztem Jahr leicht rückläufig. Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung gab es im Jahr 2023 1.769, im Jahr 2024 1.811 und im Jahr 2025 1.666. Innerhalb der Körperverletzungsdelikte stellen die Fälle häuslicher Gewalt eine besondere Gruppe dar, die sich auf einem gleichbleibend hohen Niveau (jährlich über 600) hält. Die Delikte werden in Partnerschaftsbeziehungen quer durch alle Bevölkerungsgruppen begangen. Der Anteil an weiblichen Geschädigten beträgt weiterhin 80 Prozent und der an männlichen Beschuldigten ebenso.
Ein Anstieg ist bei den Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten und Gemeindevollzugsbediensteten während der Ausübung des Dienstes zu beobachten. Im Jahr 2024 wurden hier 298 Anzeigen, im vergangenen Jahr 317 gezählt. Auch diese Fälle werden in Spezialdezernaten konzentriert bearbeitet. Es wird konsequent und schnell reagiert. Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen verbieten sich regelmäßig bei Angriffen auf Polizei-, Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Gemeindevollzugsbeamte.
Die Entwicklung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung war 2025 im Vorjahresvergleich deutlich rückläufig. Im Jahr 2023 wurden 204, im Jahr 2024 268 Anzeigen bearbeitet, während es 2025 nur noch 177 waren. Im ersten Jahresdrittel 2026 liegen 69 Anzeigen vor.
Im Fall des im Jahr 2025 verübten Sexualverbrechens an einer jungen Frau in der Offenburger Innenstadt, die von zwei Männern mehrere Tage festgehalten wurde, wurden die Angeklagten mittlerweile verurteilt. Es wurden mehrjährige Haftstrafen verhängt. Zudem wurde gegen einen der Täter die Sicherungsverwahrung angeordnet. Gegen die Verurteilung wurde Revision eingelegt.
Zu verzeichnen ist ein Rückgang der Verfahren wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte. Während im Jahr 2023 noch ca. 400 Verfahren eingingen, kam es hier im Jahr 2024 bereits nur zu noch ca. 250 Neuanzeigen und im vergangenen Jahr waren es sogar nur 141. Dies liegt aber an der landesweit zentralen Zuständigkeit des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Was den Austausch von kinder- und jugendpornographischen Inhalten in Schülergruppen angeht, waren zudem auch die hier ergriffenen Maßnahmen der Aufklärungsarbeit und Strafverfolgung erfolgreich.
Die Ermittlungen in allgemeinen Strafsachen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr (hierzu zählen unter anderem Raubüberfälle und Privatwohnungseinbruchsdiebstähle, aber auch der bandenmäßige Betrug) beliefen sich im Jahr 2023 auf 260, im Jahr 2024 auf 247 und im Jahr 2025 auf 306. Hier ist also ein Anstieg zu verzeichnen, der sich aktuell auch fortsetzt: Im ersten Jahresdrittel 2026 liegen bereits 159 solcher Verfahren vor. Dies dürfte auf den Anstieg im Deliktsfeld des digitalen Anlagebetrugs zurückzuführen sein, was unten näher ausgeführt wird.
Die beim Landgericht beantragten Sicherungsverfahren wegen der Gefahr erheblicher Straftaten durch schuldunfähige Beschuldigte bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Im Jahr 2023 betraf dies neun, im Jahr 2024 vierzehn und 2025 zwölf Beschuldigte. Im ersten Jahresdrittel 2026 wurden bereits gegen 7 Beschuldigte derartige Anträge gestellt und weitere Verfahren sind im Ermittlungsstadium anhängig, sodass sich die Verfahrenslast in diesem Bereich fortsetzt. Es handelt sich hauptsächlich um Gewalt-, Bedrohungs- und Brandstiftungsdelikte sowie Stalking-Fälle. Die Schuldunfähigkeit der Tatverdächtigen geht auf schwere psychische Erkrankungen zurück, die oft bis zur Tat unbehandelt blieben.
Die Verfahren wegen politisch motivierter Straftaten, soweit die Staatsanwaltschaft Offenburg zuständig ist, sind seit 2022 (81 Verfahren) kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2023 waren es 91, 2024 schon 189 und im letzten Jahr 216 Anzeigen. Hervorzuheben ist hier der antisemitische Übergriff am 09.11.2025 in Lahr auf eine anlässlich des Jahrestages der antisemitischen Pogrome der Reichsprogromnacht von 1938 vom „Gebets- und Arbeitskreis Israel“ organisierte Mahnwache unter dem Motto „Zeichen gegen das Vergessen“. Das Ermittlungsverfahren dauert an. Auch Vandalismus an Wahlplakaten gehört in das Deliktsfeld politisch motivierter Straftaten. Diese Taten kamen im vergangenen Jahr während der Bundestagswahl wieder verstärkt zum Tragen. Die Täter können häufig aber nicht ermittelt werden.
Weiter gestiegen ist die Anzahl an Brandsachen im Bezirk. Im Jahr 2024 kam es zu 72 und im vergangenen Jahr zu 85 Bränden, die kriminalistisch untersucht wurden. Die Fälle, in denen wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Brandstiftung gegen bekannte Beschuldigte ermittelt wurde, ist von 2024 (ca. 60) leicht zurückgegangen auf ca. 50. Brandlegungen gehörten dabei auch im vergangenen Jahr wieder zu den Taten, die verstärkt von frustrierten und psychisch kranken Personen begangen wurden. Bei Vorliegen von Schuldunfähigkeit wird konsequent von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Sicherungsverfahren vor dem Landgericht anzustrengen mit dem Ziel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, um die Allgemeinheit vor den von diesen Menschen ausgehenden Gefahren zu schützen.
Der Vollbrand einer Diskothek in Kehl sorgte für europaweite Aufmerksamkeit. Die Ermittlungen dauern hier derzeit noch an.
Einen weiterhin hohen Anteil nimmt wegen der Grenznähe die Bearbeitung von Rechtshilfe ein. Hier wurden insgesamt 226 eingehende Ersuchen im Jahr 2025 bearbeitet. Im Jahr 2024 waren es 261 und 2023 waren es 229. Die im hiesigen Bezirk besonders wichtige Zusammenarbeit mit Frankreich gestaltet sich in der Praxis weiterhin effektiv und verlässlich. Es findet dabei ein regelmäßiger Austausch auch über den konkreten Fall hinaus statt.
III. Konzepte und Erläuterungen:
1. Gewalttaten zum Nachteil von Frauen
Mit dem tödlichen Sexualverbrechen an einer 84 Jahre alten Seniorin im August 2025 in deren Wohnhaus in Kehl und dem Fall in Lahr im
Mai 2025, als ein Polizeibeamter erst seine getrenntlebende Ehefrau und dann sich selbst erschossen hat, traten Gewaltverbrechen gegen
Frauen zu Tage, die sehr besorgniserregend sind.
Nicht hierzu zählt aber der Vorfall vom Juni 2025, bei dem eine 45-jährige Frau von einem Balkon in Lautenbach stürzte. Hier hat sich der zunächst entstandene Tatverdacht gegen den Lebensgefährten, er habe die Geschädigte vom Balkon gestoßen, nicht bestätigt. Das Verfahren wurde entsprechend nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
2. Opferschutz
Im Zuge der im letzten Jahr landesweit hierzu neu geschaffenen Stellen hat die Staatsanwaltschaft Offenburg nunmehr eine
Opferschutzbeauftrage. Mit ihr gibt es jetzt eine zentrale Ansprechpartnerin im Bezirk für Opfer von Straftaten. Sie koordiniert den
Opferschutz auf regionaler Ebene und gewährleistet dadurch dessen justizinterne Optimierung. Im engen Zusammenwirken mit dem
Opferbeauftragten der Landesregierung unterstützt sie diesen bei Ereignisfällen wie terroristischen Anschlägen,
Amokläufen und Großschadensereignissen. Ihr obliegt weiter der Ausbau und die Pflege regionaler Netzwerke zur Opferhilfe sowie
die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren – insbesondere Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und nichtstaatlichen
Organisationen wie z. B. dem „Weisser Ring e.V.“.
IV. Aktuelle Fälle:
1. Tödlicher Angriff auf Psychologin in Offenburger
Innenstadt
Die Verurteilung durch das Landgericht Offenburg wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte
Revision des Angeklagten verworfen.
2. Tödliches Gewaltverbrechen an 84 Jahre alter Seniorin in deren
Wohnhaus in Kehl
Die Verurteilung durch das Landgericht Offenburg wegen heimtückischen Mordes aus Habgier und in der Absicht, eine andere Straftat zu
ermöglichen, wegen Raubes mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und zur
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist rechtskräftig.
3. Große Aufgriffe im Betäubungsmittelbereich
Die Staatsanwaltschaft Offenburg war im letzten Jahr auch zunehmend mit Fällen aus dem Betäubungsmittelbereich konfrontiert. In
diesem Rahmen konnten sehr große Aufgriffe an Betäubungsmitteln, namentlich Kokain und Amphetamin getätigt werden. Hierbei
handelte es sich um die größten Funde im Bezirk in den letzten Jahren.
Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle konnte ein 24-jähriger Beschuldigter festgenommen werden. Ihm wird unter anderem Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Waffen vorgeworfen. Das Verfahren ist vor dem Landgericht Offenburg angeklagt.
Weiter konnten bei vier Personen aus Appenweier über 13 Kilogramm Amphetamin aufgefunden werden. Der Gruppierung wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen vorgeworfen. Das Verfahren ist vor dem Landgericht Offenburg angeklagt und dauert noch an. Zwei Personen befinden sich dabei in Haft.
In einem weiteren Verfahren konnte im Rahmen einer Observation festgestellt werden, wie ein 73-jähriger Beschuldigter einem 30-jährigen Beschuldigten 13 Kilogramm Kokain übergab. Im Anschluss konnten insgesamt 15 Kilogramm Kokain sichergestellt werden. Das Verfahren wurde zum Landgericht Offenburg angeklagt. Der 73-jährige Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und der 30-jährige Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Die Entscheidung ist teilweise rechtskräftig.
4. Cyber-Trading-Fraud (CTF)
Einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden im Bezirk haben auch im Jahr 2025 die immer zahlreicher werdenden Fälle des digitalen
Geldanlagebetrugs (sogenannter Cyber-Trading-Fraud) verursacht. Aus dem Ausland agierende, bandenmäßig organisierte
Tätergruppierungen spiegeln den Geschädigten – vielfach mit KI-generierter Werbung – vor, außergewöhnlich
hohe Renditen durch Kapitalanlagen auf vermeintlichen Online-Tradingplattformen erzielen zu können. Die Geschädigten tätigen
üblicherweise ein vergleichsweise moderates vermeintliches Anfangsinvestment von z.B. 250,00 Euro. Nur kurze Zeit später wird
ihnen mittels Fernwartungssoftware und angeblichen Trading-Apps suggeriert, dass sich das Startkapital bereits vervielfacht habe, was die
Geschädigten zum Anlass nehmen, in weiteren Transaktionen deutlich höhere Beträge zu investieren, eine spätere
Auszahlung bleibt dann aus. So wurden im vergangenen Jahr 220 CTF-Delikte angezeigt und bei der hiesigen Kriminalpolizei bearbeitet. Der
hierbei entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 10 Millionen Euro, wobei eine hohe Dunkelziffer zu vermuten ist.
Trotz aller Professionalität der Betrugstäter, die ihre Taten geschickt verschleiern, gibt es hier im Einzelfall durchaus Ermittlungserfolge: So ist es der Kriminalpolizei Offenburg in einem Fall des Cybertrading Fraud durch eine sehr aufwändige Analyse der Kryptowährungsflüsse gelungen, eine Frau aus dem osteuropäischen Ausland zu identifizieren.
