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Anklage nach Messerangriff an Ettenheimer Schule
Datum: 19.02.2025
Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach dem Messerangriff im Oktober vergangenen Jahres an einer Schule in Ettenheim gegen den 16-jährigen Tatverdächtigen Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Offenburg erhoben.
Die Anklage lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Dem Schüler wird vorgeworfen, am Vormittag des 1. Oktober 2024 in einem Schulklassenzimmer im Unterricht mit einem Messer zweimal auf einen Mitschüler im Rückenbereich eingestochen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen zu haben. Danach soll er ihn noch mehrfach getreten haben. Der lebensgefährlich Verletzte flüchtete sich aus dieser Situation zu seinen Mitschülern. Der Geschädigte konnte umgehend notoperiert werden und überlebte die Tat ohne bleibende körperliche Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, weil sich der Geschädigte im Moment der Tat keines Angriffs versah.
Weitere Auskünfte zum Inhalt der Anklageschrift können im Hinblick auf das jugendliche Alter der Beteiligten nicht erteilt werden.
Die Jugendkammer des Landgerichts hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Eine mögliche Hauptverhandlung gegen den jugendlichen Angeschuldigten wird entsprechend den Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine Jugendstrafe, deren Dauer nach dem Jugendgerichtsgesetz für jugendliche Straftäter zwischen 6 Monaten und 10 Jahren betragen kann.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.
