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Anklage nach Angriff in häuslichem Umfeld in Lahr

Datum: 18.11.2025

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat nach dem Angriff eines Mannes auf seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung im Juli dieses Jahres in Lahr gegen den 81-jährigen deutschen Tatverdächtigen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Offenburg erhoben.

Die Anklage lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli mit der Holzseite eines metallbeschlagenen Fleischklopfers auf den Kopf seiner im Schlafzimmer schlafenden Ehefrau geschlagen zu haben, um diese zu töten. Die daraufhin erwachte Frau wehrte zwei weitere im Verlauf verübte Schläge mit dem Fleischklopfer und mit einem zwischenzeitlich ergriffenen Holzgehstock ab und konnte ihren Mann aus dem Schlafzimmer ausschließen. Die Geschädigte erlitt eine leicht blutende Kopfwunde und befand sich für mehrere Tage in stationärer Behandlung im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht an, weil die zum Zeitpunkt des ersten Angriffs schlafende Geschädigten sich keines Angriffs versah. Der Angeschuldigte soll aus unbegründeter Eifersucht gehandelt haben. Zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten wurde ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen.

Das Schwurgericht des Landgerichts hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Im Falle seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten, der sich seit seiner nach der Tat erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft befindet, eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren bis zu lebenslang.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung. 

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