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Anklage zum Amtsgericht Kehl – Schifffahrtsgericht – nach Schiffsunfall auf dem Rhein bei Iffezheim

Datum: 24.07.2024

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen eine 50-jährige Frau Anklage zum Amtsgerichts Kehl – Schifffahrtsgericht – erhoben. Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 11. November 2023 ein Gütermotorschiff als verantwortliche Steuerfrau gegen ein zur Tatzeit geschlossenes Tor der im Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stehenden Schleusenanlage in Iffezheim gesteuert zu haben. Dabei sei die Angeschuldigte aufgrund vorangegangenen Alkoholgenusses zum sicheren Steuern des Schiffes nicht in der Lage gewesen, weswegen die Kollision des Schiffes mit dem geschlossenen Schleusentor für sie vorhersehbar und vermeidbar gewesen sei. Zur Tatzeit habe die Blutalkoholkonzentration bei der Angeschuldigten mindestens 1,13 Promille betragen. An der Schleusenanlage sei ein Sachschaden in Höhe von 2 Millionen Euro entstanden. 

Die Anklage lautet auf fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs. Das für den betreffenden Rheinabschnitt als Schifffahrtsgericht zuständige Amtsgericht Kehl hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Im Falle einer Verurteilung droht der Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für sie die Unschuldsvermutung.

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